Sicher haben Sie unter anderem durch Presse erfahren, was sich bezüglich des von uns angestrebten Bürgerentscheides in Wasbek angespielt hat. Dass die Vorgänge im Kreis Rendsburg-Eckernförde bisher noch nicht vorgekommen sind, spricht schon alleine Bände. Wir haben hier noch einmal die wesentlichen Punkte aufgeführt, damit Sie sich ein genaues Bild der Geschehnisse machen können.
Nachdem die Gemeindevertretung die Zustimmung zur Ausweisung der beiden potentiellen Windparkflächen verweigert hatte, haben wir den Antrag auf einen Bürgerentscheid gestellt. Hintergrund ist hier, dass eine wie auch immer geartete Entscheidung möglichst von einer breiten Mehrheit der Bürger mitgetragen wird. Selbstverständlich kann man hier argumentieren, dass die gewählten Vertreter der Bürger formal eine solche Entscheidung auch ohne die Befragung der Bürger treffen kann. Allerdings muss man hierbei beachten, dass zu dem Zeitpunkt, als die Gemeindevertreter gewählt wurden, noch nichts über die zusätzliche Ausweisung von Windeignungsflächen bekannt war. Ein Wähler konnte seine Wahlentscheidung demnach auch nicht von der politischen Einstellung der jeweiligen zur Wahl stehenden Gemeindevertreter abhängig machen. Normalerweise stehen die Gemeindevertreter einem Bürgerentscheid sehr positiv gegenüber, zumal eine solche Entscheidung den direkten Bürgerwillen widerspiegelt. Schließlich spiegeln die Gemeindevertreter ja die Meinung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde wider und nicht ihre eigene private Einstellung. Wie bekannt, wurde jedoch auch dieser Antrag abgelehnt. Die Gründe sind uns bis heute nicht eindeutig bekannt und natürlich auch nicht nachzuvollziehen.
Da wir uns mit der Weigerung, bei einer solch wegweisenden Entscheidung die Bürger abstimmen zu lassen nicht abfinden konnten, haben wir versucht, über ein Bürgerbegehren einen solchen Bürgerentscheid zwingend herbeizuführen. Für ein solches Unterfangen benötigt man die Zustimmung der Bürger. Mindestens 10% der Wahlberechtigten müssen sich durch ihre Unterschrift für einen Bürgerentscheid aussprechen. Die Unterschriften werden dann von der zuständigen Kommunalaufsicht geprüft. Wenn die gültigen Unterschriften ausreichen, wird die Gemeinde darüber informiert und muss den Bürgerentscheid vorbereiten.
Im Falle Wasbek haben binnen kürzester Zeit mehr als 530 Bürgerinnen und Bürger aus Wasbek den Bürgerentscheid unterstützt. Seitens der Windkraftgegner wurde immer wieder betont, dass es ja nicht unbedingt Windraftbefürworter sein müssen, die einen Bürgerentscheid befürworten! Hier wurde mal wieder eine Behauptung erfolgreich widerlegt, die niemals aufgestellt wurde! Selbstverständlich handelt es sich bei den Unterzeichnern um Befürworter eines Bürgerentscheides und nicht zwangsläufig um Befürworter eines Windparks! Letztendlich hat auch jeder Unterzeichner die Möglichkeit, im Rahmen des Bürgerentscheides für oder gegen die Ausweisung von Windparkflächen zu stimmen! Allerdings kann man aus dieser - insbesondere in der Kürze der Zeit - sehr hohen Zahl der Unterzeichner deutlich ablesen, dass eine direkte Entscheidung über die Windparkflächen absoluter Bürgerwille ist und ein solcher Wille sollte auch von den Gemeindevertretern akzeptiert werden!
In Wasbek ticken die Uhren jedoch ein klein wenig anders. Die Gemeindevertretung hat sich nach der breiten Unterstützung für einen Bürgerentscheides dann doch einmal die Zeit genommen, um sich intensiv mit der Materie auseinander zu setzen. Insbesondere Herr Rohloff sah sich die Unterschriftenliste etwas genauer an und kam zu dem Ergebnis, dass die Bürger hier durch die Behauptung falscher Tatsachen und einer nicht erlaubten Beeinflussung „unbedarfter Bürger“ (kein Witz - Zitat aus dem Widerspruch!“) einer „sachlichen Willensbildung“ nicht mächtig gewesen seien. Aus diesem Grunde wurde von diversen Gemeindevertretern gegen den Bürgerentscheid Widerspruch eingelegt! Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass bei der Darstellung der potentiellen Windparkflächen der Teilbereich der sich auf die Gemeinde Ehndorf erstreckt ebenfalls dargestellt wurde, dass das Wort „Bürgerwindpark nicht ausreichend definiert sei und zudem einige Flächen im Norden nicht intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Die Gemeindevertreter führten aus, das Bürgerbegehren verstoße aus diesem Grunde mehrfach gegen den § 7 der GDOVO (Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung).
Der Widerspruch wurde von der zuständigen Kommunalaufsicht erwartungsgemäß zurückgewiesen. Zum einen gibt es die von Herrn Rohloff als Grundlage seines Widerspruches aufgeführte GDOVO schon seit mehreren Jahren nicht mehr (diese wurde durch die Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) ersetzt). Zum anderen hält die Kommunalaufsicht die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wasbek wohl nicht auch nur annähernd so geistig minderbemittelt wie die Gemeindevertreter, die den Widerspruch eingelegt haben!
Selbstverständlich ist es eher als ehrlich zu betrachten und zeugt von einer besonderen Offenheit, wenn der Bürger auch über eine Erweiterungsmöglichkeit des Windparks auf dem Gebiet der Gemeinde Ehndorf informiert wird. Herr Rohloff unterstellt hier den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie sich keine Meinung zu dem Bürgerentscheid machen konnten, weil Ihnen die Windparkfläche zu groß vorkam, frei nach dem Motto: „Hätte ich gewusst, dass der Windpark viel kleiner ist als dargestellt, hätte ich einem Bürgerentscheid nicht zugestimmt. Gleiches gilt für die Verwendung des Begriffes „Bürgerwindpark“. Es wurde seitens der AG Bürgerwindpark Wasbek immer favorisiert, einen Bürgerwindpark zu errichten, an dem sich die Bürger ohne Aufpreise, Provisionen oder sonstigen Vergütungen beteiligen können . Genau für diesen Fall wurde von den Landeigentümern eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, die eben diesen Bürgerwindpark erst ermöglicht. Die Erklärung liegt den Gemeindevertretern in Kopie vor, insofern triff auch dieser Vorwurf ins Leere und zeugt vielmehr von einer vorsätzlichen Verdrehung der Tatsachen.
Selbstverständlich hat die Kommunalaufsicht auch nicht gelten lassen, dass einige Teilflächen nicht intensiv bewirtschaftet werden und sich sogar in der nördlichen Fläche ein kleines Gewässer befindet, welches als Biotop bezeichnet werden könnte. zum einen befindet sich auch auf intensiv genutzten Flächen immer mal wieder ein Biotop, zum anderen handelt es sich um die nicht intensiv genutzten Flächen um landwirtschaftliche Flächen, die keinem besonderen Schutzstatus unterliegen und demnach jederzeit wieder intensiv genutzt werden dürfen.
Wir wissen nicht ganz genau, wie hoch der Herr Rohloff und seine Mitstreiter die geistigen Fähigkeiten Ihrer Wähler einschätzen, weit kann es damit jedoch nicht her sein.
Die Gemeindevertretung hat jetzt 4 Wochen Zeit, gegen den Widerspruchsbescheid beim zuständigen Verwaltungsgericht in Schleswig Klage einzureichen. Abgesehen davon, dass es eine reine Verschwendung öffentlicher Mittel sei würde, gegen den Widerspruchsbescheid Klage einzureichen (schon alleine wegen der fehlerhaften weil nicht mehr existenten Rechtsgrundlage (GDOVO)) würde es kommen wie es bei Windkraftgegnern immer kommt: So lange sie Ihre wirren Thesen im Rahmen von Stammtischgesprächen und Leserbriefen formulieren, haben sie mangels neutralen Überprüfungsmöglichkeiten immer recht und klopfen sich gegenseitig auf die Schulter! Geht es aber vor ein ordentliches Gericht, unterliegen sie mit schon fast anmutender Regelmäßigkeit, weil sie grundsätzlich Beweise über ihre wirren Thesen schuldig bleiben und wenn als große Ausnahme dann doch mal Untersuchungen vorgelegt werden, entsprechen diese nicht mal im Ansatz wissenschaftlichen Grundsätzen!